Die endgültige Bestimmung erfolgt zwar über die Pflegekasse und den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung bzw. medicproof, aber der Pflegegradrechner kann anhand Ihrer Angaben bereits vorab ermitteln, welcher Pflegegrad vorliegen könnte und gibt eine erste Orientierung dafür, ob ein Anspruch auf Pflegegeld besteht.
Ab 2017 wird die Einstufung pflegebedürftiger Personen durch das Neue Begutachtungsassessment (NBA) geregelt. Hierbei werden sowohl körperliche, geistige wie auch psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst.
Der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person wird also erstmals in seiner Gesamtheit betrachtet. Das entscheidende Kriterium soll dabei die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen in Bezug auf ihre körperliche und geistige Verfassung sein. Bislang wurde überwiegend der körperliche Aspekt berücksichtigt. Der neue Fokus kommt daher besonders Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung zugute, die bisher benachteiligt wurden.
Maßgeblich bei der neuen Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sind die Pflegebedürftigkeit (an sich) und die Beeinträchtigung der Selbständigkeit.
Allgemein werden die neuen Pflegegrade wie folgt definiert:
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung